Insolvenzbuchhaltung
Insolvenzbuchhaltung
Eine nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) erstellte Rechnungslegung ist unvermeidlich.
Ich unterstütze Sie gerne bei dieser komplexen Aufgabe mit maßgeschneidertem Datenimport und Cloudlösungen.
Die insolvenzrechtliche Rechnungslegung wird mit WINSOLVENZ p4 erstellt.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der handelsrechtlichen Erstellung der Jahresabschlüsse.
Die Buchhaltung insolventer Unternehmen verfügt in der Regel nicht über die notwendige Erfahrung mit insolvenzspezifischen Sondersachverhalten (z. B. bzgl. der Trennung von Verfahrenszeiträumen bei Debitoren und Kreditoren, dem Verbrauch von Sicherungsgut, etc.). Bedingt durch die Rechtsprechung des BGH erfolgt dazu faktisch eine Vermischung von Soll- und Ist-Besteuerung, was bei vielen Buchhaltungssystemen ohne gesonderte Anpassungen zu Problemen führen kann.
Im konkreten Bedarfsfall erfolgt durch mich Unterstützung und Coaching.
Funktionen interner Rechnungslegung in der Insolvenz
Die interne Rechnungslegung dient in erster Linie als Grundlage der Information der Gläubiger, des Schuldners, des Insolvenzgerichts und des Insolvenzverwalters. Durch sie gibt der Insolvenzverwalter einen zahlenmäßigen Überblick über die Verfahrensabwicklung, mit der er den wirtschaftlichen Erfolg seines Handelns systematisch dokumentiert. Der Insolvenzverwalter dokumentiert damit die Geldmittelherkunft und -verwendung. Dabei müssen die teilweise komplexen Sachverhalte für einen (sachverständigen) Adressaten innerhalb angemessener Zeit nachvollziehbar und verständlich sein.
Endergebnis und Endpunkt der internen Rechnungslegung in der Insolvenz ist die Schlussrechnung.
Daneben ist die interne Rechnungslegung auch Basis für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Verwaltervergütung. Insb. die in § 1 InsVV dargelegten Sachverhalte müssen sich ohne erheblichen Aufwand aus der internen Rechnungslegung ermitteln lassen.